Selbstständig starten13. September 2026, 4 Minuten Lesezeit

Google-Unternehmensprofil ohne Ladengeschäft: Servicegebiet richtig einstellen

Wer von zu Hause arbeitet oder zum Kunden fährt, darf die Adresse nicht eintragen. So richtest du ein Servicegebiet ein, ohne die Privatanschrift zu zeigen.

Illustration zur Kategorie Selbstständig starten

Wer im eigenen Haus arbeitet oder immer zum Kunden fährt, steht beim Google-Unternehmensprofil vor einem Problem, das die Anleitungen im Netz meistens überspringen: Man soll eine Adresse eintragen, will aber nicht, dass die eigene Wohnanschrift in der Karte steht.

Die gute Nachricht: Google hat dafür eine eigene Betriebsart. Sie heißt Einzugsgebiet, wird oft Servicegebiet genannt, und sie ist nicht nur erlaubt, sondern in diesem Fall vorgeschrieben.

Die Regel, kurz gefasst

Google unterscheidet danach, wo du deine Kunden bedienst.

  • Du bedienst Kunden an deiner Adresse, etwa im Laden, in der Praxis oder im Salon: Adresse eintragen, Öffnungszeiten pflegen, fertig.
  • Du bedienst Kunden ausschließlich bei ihnen zu Hause oder an deren Objekt: Adresse entfernen, Einzugsgebiet festlegen.
  • Beides, etwa eine Werkstatt mit Montage vor Ort: Adresse eintragen und zusätzlich ein Einzugsgebiet angeben.

Die Adresse verschwindet in Fall zwei aus der Anzeige, du brauchst sie aber weiterhin für die Bestätigung deines Profils. Postfächer und Anschriften, an denen du nicht wirklich arbeitest, sind nach den Richtlinien nicht zulässig. Eine erfundene Adresse in der Nachbarstadt ist deshalb kein Trick, sondern ein Grund für die Sperrung des Profils.

Schritt für Schritt

  1. Profil anlegen oder beanspruchen. Wenn dein Betrieb schon in der Karte steht, weil ihn jemand eingetragen hat, beanspruchst du den vorhandenen Eintrag statt einen zweiten anzulegen.
  2. Kategorie wählen. Die Hauptkategorie ist der wichtigste Hebel im Profil. Nimm die, die dein Kerngeschäft benennt, nicht die breiteste. Ein Betrieb, der überwiegend Heizungen wartet, ist kein allgemeiner Bauunternehmer.
  3. Bestätigung durchlaufen. Möglich sind Telefon, E-Mail, Videoanruf und Postkarte. Beim Videoanruf brauchst du meistens dreierlei im Bild: den Ort, an dem du arbeitest, dein Werkzeug oder deine Ausstattung und einen Nachweis, dass du der Inhaber bist, etwa Gewerbeanmeldung oder Rechnungspapier. Leg dir das vorher zurecht, der Anruf ist kürzer als die Suche nach dem Ordner.
  4. Adresse ausblenden. In den Profileinstellungen unter Standort die Angabe entfernen und stattdessen Einzugsgebiete hinzufügen.
  5. Einzugsgebiete eintragen. Bis zu 20 Gebiete, als Orte, Postleitzahlen oder Regionen. Faustregel von Google: die Gesamtfläche soll rund zwei Stunden Fahrzeit nicht überschreiten.
  6. Profil füllen. Leistungen einzeln anlegen, Beschreibungstext, echte Fotos, Kontaktweg, Terminlink, wenn du einen hast.

Rechne mit ein bis zwei Stunden für alles zusammen, dazu die Wartezeit auf die Bestätigung.

Der häufigste Fehler: zu viele Gebiete

Zwanzig Orte einzutragen fühlt sich nach Reichweite an und bringt fast nie welche. Entfernung bleibt einer der drei Ranking-Faktoren, die Google ausdrücklich nennt. Wer in Bad Neuenahr-Ahrweiler sitzt und Köln als Gebiet einträgt, erscheint deshalb in Köln nicht plötzlich weit oben, weil dort zwanzig nähere Betriebe stehen.

Was stattdessen wirkt: drei bis sechs Orte, in denen du tatsächlich regelmäßig arbeitest, und zu jedem dieser Orte eine eigene Seite auf deiner Website, die etwas Eigenes enthält. Ein abgeschlossenes Projekt vor Ort, die Anfahrtszeit, eine Besonderheit der Gegend. Eine Ortsseite, die sich von der nächsten nur im Ortsnamen unterscheidet, hilft nicht und kann als Brückenseite gewertet werden.

Bewertungen, wenn du niemanden im Laden hast

Ohne Ladengeschäft entfällt der Moment, in dem jemand an der Kasse steht und man freundlich fragen kann. Der Ersatz ist ein fester Punkt in deinem Ablauf: nach abgeschlossenem Auftrag, am selben oder nächsten Tag, eine kurze Nachricht mit einem direkten Bewertungslink. Den Link erzeugst du im Profil selbst, er führt ohne Umweg in das Bewertungsfenster.

Wichtig dabei, weil es reihenweise falsch gemacht wird: Anreize sind verboten. Google untersagt ausdrücklich bezahlte Bewertungen und jede Art von Gegenleistung, ob Rabatt, Gutschein oder kostenlose Leistung. Ebenso Bewertungen aus einem Interessenkonflikt, also von Mitarbeitern oder aus dem eigenen Umfeld. Erlaubt und wirksam ist die schlichte Bitte um eine ehrliche Rückmeldung.

Antworte außerdem auf jede Bewertung, auch auf die knappen. Eine Antwort ist öffentlich und wird von den nächsten Lesern mitgelesen. Bei einer schlechten Bewertung gilt: sachlich, kurz, ohne Details zum Fall, mit einem Angebot zur Klärung außerhalb der Kommentarspalte. In Heilberufen und in der Pflege kommt die Schweigepflicht dazu, dort ist schon die Bestätigung, dass jemand Patient oder Klient war, heikel.

Was das Profil nicht kann

Es beantwortet, wo du bist, wann du arbeitest und wie andere dich fanden. Es beantwortet nicht, wie du arbeitest, was es kostet und ob du den Fall des Interessenten schon gelöst hast. Deshalb ist das Profil der schnellste Kanal, aber selten der letzte Schritt vor dem Auftrag.

Der Weg, der bei Betrieben ohne Ladengeschäft am zuverlässigsten funktioniert, sieht so aus: Profil bringt den Klick, die Seite beantwortet die offenen Fragen, das Formular nimmt die Anfrage auf, und eine automatische Bestätigung mit Terminvorschlag hält sie warm, bis du aus dem Keller oder vom Kunden zurück bist.

Wenn du dieses Zusammenspiel einmal sauber eingerichtet haben willst: 15 Minuten Erstgespräch, danach weißt du, was in deinem Fall fehlt.

Quellen

Zahlen, Fristen und Rechtsstände in diesem Artikel stammen aus diesen Quellen. Stand siehe Datum oben, bitte bei rechtlichen Fragen zusätzlich fachlich prüfen lassen.

Kurz und glatt beantwortet

  • Ja. Wenn du Kunden nicht an deiner Adresse bedienst, musst du sie sogar aus dem Profil entfernen. Google erlaubt dann ein Einzugsgebiet statt einer sichtbaren Anschrift. Für die Bestätigung selbst brauchst du die Adresse trotzdem, sie bleibt aber intern.

Frage zwischendurch

Deine Frage steht noch nicht hier?

Stell sie mir im Erstgespräch. In 15 Minuten bekommst du die Antwort direkt, nicht erst, wenn der Artikel fertig ist.

Weiterlesen

Alle Artikel
Alle Ratgeber-Artikel